Sachwertmethode

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird überwiegend bei selbst genutzten und individuell gestalteten Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken angewandt.

Bei Anwendung des Sachwertverfahrens sind die Herstellungskosten unter der Berücksichtigung der Wertminderungen wegen des Alters, der Baumängel und Bauschäden sowie sonstiger wertbeeinflussender Faktoren wie Renovierungen und Instandhaltungen zu ermitteln.

Bei diesem Verfahren ist die Einschätzung der vorhandenen Bausubstanz durch einen erfahrenen Wertgutachter oder Bausachverständigen besonders relevant. Vorhandene Bauschäden, Instandsetzungsstaus und Modernisierungen werden durch den Gutachter berücksichtigt.

Hier kommt es in erster Linie nicht auf einen erzielbaren Ertrag der Immobilie an. Wert bestimmend sind hier meist die Herstellungskosten.

Das Sachwertverfahren kann auch zur Unterstützung der Wertermittlung von Neubauten, die als Ertragswertobjekte gelten, in Betracht kommen, um Investoren eine Entscheidungsgrundlage für Ihre Investitionen zu geben.

In jedem Fall ist zu beachten, inwieweit die Gebäude und Einrichtungen überaltert sind, sie den technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Standards nicht mehr entsprechen und eine Nutzungsmöglichkeit nicht mehr oder nur noch vermindert gegeben ist.

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