Wertermittlung

Gründe für und Arten von Wertermittlungen

Es gibt viele Anlässe und gute Gründe ein Wertgutachten erstellen zu lassen


Je nach Art der Immobilie werden unterschiedliche Bestimmungsverfahren angewendet, um zu einer Beurteilung des Grundstückes zu kommen. Wir suchen für Ihr Grundstück, Ihre Immobilie und den entsprechenden Anlass das passende Bewertungsverfahren aus.

An- und Verkauf von Grundstücken

Mit einem Wertgutachten können Sie potenzielle Käufer von dem Wert Ihrer Immobilie überzeugen.
Wollen Sie selbst eine Immobilie kaufen, ist eine qualifizierte Begehung der Immobilie mit einem Bausachverständigen in der Regel ausreichend. Aus seiner Erfahrung kann er den groben Wert der Immobilie abschätzen und Sie auf Baumängel, Modernisierung- oder Sanierungsbedarf aufmerksam machen.

Beleihung

Zur Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen wird oftmals vom Gläubiger die Einschätzung des Wertes einer Sache vor Darlehensvergabe verlangt.

Vermögensauseinandersetzungen

Bei Familienrechtsangelegenheiten z. B. im Erbfall und bei Schenkungen kommt es oft vor, dass sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.
Bei Ehescheidungen muss der Verkehrswert von Immobilien und Grundstücken für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ermittelt werden.

Betreute Personen

Sollen Immobilie von betreuten Personen verkauft werden, z. B. um die Kosten der Altenbetreuung aufbringen zu können, verlangen die Amtsgerichte vom bestellten Betreuer ein Gutachten über die Vermögenswerte um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern. Ein Wertgutachten ist zwingend notwendig.

Zwangsversteigerung

Im Regelfall verlangt das Vollstreckungsgericht ein Gutachten für die Festsetzung des Verkehrswertes.

Versicherungsfall

Zur Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

Steuerliche Gründe

Es kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt bei der Berechnung der Steuer den Wert einer Wohnung oder Immobilie zu hoch ansetzt oder das Verhältnis von Boden- und Sachwert einer Betriebsstätte falsch einschätzt. Ein Wertgutachten erleichtert Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater die Argumentation gegenüber dem Finanzamt und hilft Ihnen Ihr Recht durchzusetzen.