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Jede zweite Nebenkostenabrechn. ist falsch

Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch

Laut Focus Online ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch.

Zu den umlegbaren Nebenkosten gehören die Heizkosten, die Grundsteuer, Kalt-, Warm- und Abwasser, Auslagen für den Aufzug, die Straßenreinigung und Müllabfuhr, die Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, die Gartenpflege, die Beleuchtung, die Schornsteinreinigung, Versicherungen, den Hausmeister, die Gemeinschaftsantenne oder das Breitbandkabel. 

Auch überhöhte Kosten im Vergleich zu marktüblichen Preisen muss der Mieter nicht zahlen. Denn laut Gesetz ist der Vermieter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

Ein Gutachter kann Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen und Sie vor überhöhten Forderungen bewahren. So gehören die Verwaltungskosten nicht zu den abrechenbaren Kosten für eine Mietwohnung. In einem Gewerbemietverhältnis können sie jedoch rechtmäßig sein, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden.

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