Kostengünstige Kurzgutachten stellen eine sinnvolle und günstigere Alternative zur normalen Gutachten dar. Sie reichen in folgenden Fällen vollkommen aus:
Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen von Ehescheidungen
Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Erbauseinandersetzungen
Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
Allerdings nur, wenn sich die beteiligten einig sind. Sind Streitigkeiten zwischen den Parteien zu erwarten greift man besser gleich zu einem gerichtsverwertbaren Gutachten.